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Was tun bei einer Abmahnung?

Was tun bei einer Abmahnung?Wie reagiere ich bei einer Abmahnung durch einen Konkurrenten?

Als selbständiger Unternehmer steht man permanent, ob bemerkt oder unbemerkt, unter Beobachtung der Konkurrenz. Jegliches Fehlverhalten oder die noch so kleinste Unachtsamkeit können hohe Kosten zur Folge haben. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie man sich in derartigen Problemsituationen verhalten sollte. Bei Abmahnungen kann bereits die geringste Unachtsamkeit die ganze Unternehmung gefährden und so womöglich monatelange Arbeit mit einem Schlag zunichte machen.

In Deutschland ist es leider auch zum Tagesgeschäft von einigen profitgierigen Anwälten oder aggressiven Mitbewerbern geworden, Abmahnungen komplett unbegründet zu versenden, um dann entweder den Konkurrenten einzuschüchtern oder finanziell zu schädigen. Einige, vor allem Massenabmahnungen, können dem Verfasser schnell zu Reichtum verhelfen, sobald auch nur ein paar Prozent der angeschriebenen "Übeltäter" überweisen. Berechtigt zum Abmahnen sind in der Regel nur Mitbewerber, welche mithilfe Ihres Anwaltes den vermeintlichen oder auch tatsächlichen Verletzer bestimmter Rechte zur Unterlassung des Fehlverhaltens auffordern. Im Schutze der Unkenntnis über jeden einzelnen Paragraphen des Gesetzes werden vor allem Jungunternehmer von den "Großen" ohne jegliche Vorwarnung kostenpflichtig abgemahnt. Die Vorwürfe reichen von Verstoßen gegen das Teledienstgesetz bis hin zur Mißachtung des Wettbewerbsrechts.

Wie verhält man sich nun als Selbständiger in solch einem Falle? Da die einzuhaltenden Fristen oft bewusst so kurzfristig wie möglich gesetzt werden, ist guter und vor allem schneller Rat teuer. Der erste Schritt sollte Sie direkt zur IHK oder zur DIHK führen. Dort wird dann auf Ihr Verlangen unter anderem geprüft, ob ein Mißbrauch vorliegt und ob der Urheber bereits negativ in Erscheinung getreten ist. Die IHK verfügt unter anderem über ein Organ, welches Wettbewerbsangelegenheiten für Sie überprüft und kann Ihnen, schon bevor Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen, rechtlich in einem gewissen Rahmen zur Seite stehen. Weiterhin hilft die Meldung bei der Industrie- und Handelskammer, vor allem bei dubiosen Abmahnungen, auch in der Zukunft anderen Betroffenen.

Der nächste Schritt, welcher auch zeitgleich mit dem Ersten erfolgen kann, sollte Sie zu einem erfahrenen Anwalt führen. Bevorzugt sollten Sie einen Anwalt wählen, welcher das entsprechende Fachgebiet, zu dem Ihr Fall gehört, als seinen Schwerpunkt sieht. Da allerdings alle Anwälte die gleiche juristische Ausbildung genießen, ist die Wichtung des Fachgebietes in der Regel nicht von sonderlich großer Bedeutung.

In dem Moment, in dem Ihr Anwalt sich der Sache annimmt, verursachen Sie zunächst einmal zusätzliche Kosten. Aufgrund der teilweise versteckten Stricke und Fallen in der angehängten Unterlassungserklärung ist ein Anwalt, selbst bei einer berechtigten Abmahnung, unbedingt zu empfehlen.

Ein guter Anwalt wird bei Verschulden Ihrerseits eine für Sie positiv überarbeitete Unterlassungserklärung verfassen und sich mit der gegnerischen Seite einigen. Zunächst allerdings, überprüft er in der Regel ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den beiden Parteien besteht. Die Kosten, die Ihnen bei Verstoß gegen die vielleicht unachtsam abgegebene Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Beistand entstehen können, stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu entrichtenden Anwaltsgebühren. Bei Eigenverschulden bleibt Ihnen ohnehin meist keine andere Wahl, als eine Unterlassungserklärung abzugeben, um eine einstweilige Verfügung oder Klage zu vermeiden.

Bei unberechtigt versendeten Abmahnungen könnten Sie diese natürlich auch komplett ignorieren, denn immerhin kann der Gegner eine einstweilige Verfügung nur mit Absegnung des Gerichtes erwirken. Diese prüfen in der Regel den Fall und weisen den Antrag entsprechend ab, bzw. folgen diesem zugunsten der gegnerischen Seite. Bei Grenzfällen ist dies jedoch nicht immer so pauschal zu beurteilen, da ein Gericht auch oft vorschnell eine einstweilige Verfügung erlassen kann, ohne genauer im Vorfeld geprüft zu haben. Daher empfiehlt sich eine sogenannte Schutzschrift, welche Ihr Anwalt dem zuständigen Gericht zusendet, bevor die gegnerische Partei eine einstweilige Verfügung erwirken kann. In solchen Fällen wird das Gericht angehalten detaillierter zu prüfen und erkennt damit Ihre Position zum gegebenen Sachverhalt. Wenn Sie also daran interessiert sind, Ihr Tagesgeschäft vorerst ungehindert zu verrichten, dann überlassen Sie die Angelegenheit lieber einem erfahrenen Juristen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die einstweilige Verfügung ungerechtfertigt war, ensteht dem Betroffenen meist ohnehin ein Schadensersatzanspruch. Bedenken Sie auch immer, dass der Abmahner mit verstreichen seiner gesetzten First die Möglichkeit erhält, Klage zu erheben. Solch ein unkalkulierbares Kostenrisiko sollten Sie jedenfalls versuchen zu minimieren, indem Sie unverzüglich Rechtsbeistand suchen.

In den häufigsten Fällen einer unberechtigten Abmahnung wird der Mitbewerber und dessen Anwalt im außergerichtlichen Bereich bleiben wollen, da die Abmahnung letzten Endes im Prinzip nur Geldmachereri oder einen Einschüchterungsversuch darstellt. Bei dieser Art von Abmahnung sollten Sie auch stets bemüht sein, selbst zum Gegenschlag auszuholen und Ihre Anwaltskosten inkl. Zinsen bei Gericht einzuklagen. Damit die gegnerische Partei Ihre Kosten ersetzt, müssen Sie allerdings zuvor Ihrem Anwalt die Gebühren überweisen, damit das Gericht den Ihnen entstandenen Schaden überhaupt als gegeben hin nimmt. Gerade bei Wettbewerbsstreitigkeiten sind diese oft nicht unerheblich. Nach erfolgreicher Klage verursachen Sie bei der gegnerischen Partei zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten und die Abmahnung hat bei Ihnen außer Ärger, anschließender Genugtuung und neugewonnenen Erfahrungen keine weiteren Spuren hinterlassen.

Leider ist in Deutschland der deutliche Trend zu erkennen, dass selbst bei berechtigten Abmahnungen vorher keine Gespräche oder schriftliche Konversationen geführt werden. Die Abmahnung kommt plötzlich, überraschend und ohne jegliche Vorwarnung. Aus diesem Grund regen sich bereits zur Freude alle Betroffenen zahlreiche Gruppen, um dem Abmahnwahnwesen in Deutschland endlich Einhalt zu gebieten. Das grundlose und vorschnelle Abmahnen soll laut Auffassung dieser Gruppen stark eingeschränkt werden. Wenn man sich vor Augen hält, in wie weit dubiose Abmahnungen zum einen die Gerichte unnötig belasten und zum anderen das Tagesgeschäft der Unternehmer erheblich stören, dann kann man alle Bemühungen in diese Richtung nur allzu herzlich begrüßen.





       
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