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Versicherungen für Selbständige
Zudem dürfen neben dem Auge für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge Unternehmer und Selbständige auch den Bereich Personalentwicklung und Führung nicht außer Acht lassen. Die Aufgaben im betrieblichen Alltag sind also alles andere als klein.
Eine angemessene und optimale Absicherung bleibt dabei oft auf der Strecke. Während das Unternehmen im Rahmen von betrieblicher Rechtsschutzversicherung und Betriebs-, Vermögens- sowie Produkthaftpflicht gegen alle möglichen Risiken versichert wird, schieben Unternehmer und Selbständige den individuellen Versicherungsschutz auf die lange Bank. Ein Fehler, der leider oft viel zu spät, nämlich erst im Ernstfall, wahrgenommen wird. Welche Versicherungen sind für Selbständige aber besonders wichtig? Wichtige Versicherungen für UnternehmerDer Schutz ist für Unternehmer und Selbständige genauso wichtig wie für den Angestellten. Dazu gehören insbesondere die klassischen Sachversicherungen, wie die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung. Parallel dazu gilt aber ein hohes Maß an Aufmerksamkeit der Person des Unternehmers. Hier kommen als wichtige Policen, wie die Krankenversicherung, eine Absicherung gegen das Risiko Berufsunfähigkeit sowie die Altersvorsorge ins Spiel.
Krankenversicherung und BerufsunfähigkeitDas Thema der Krankenversicherung ist in Deutschland relativ umfassend vom Gesetzgeber geregelt. Seit 01. April 2007 bzw. 01. Januar 2009 gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Sowohl Personen, die nach SGB V in der GKV versicherungspflichtig sind, wie auch versicherungsfreie Personen müssen sich demzufolge in einer Krankenversicherung absichern. Viele Unternehmer und Selbständige entscheiden sich in diesem Zusammenhang für die PKV. Anders die Situation im Rahmen der Berufsunfähigkeit. Hier gibt es keinen gesetzgeberischen Zwang. Jeder Erwerbstätige, und dazu gehören auch Unternehmer, sorgt in Eigenregie vor. Da das Sicherheitsnetz der staatlichen Erwerbsminderungsrente nur begrenzt auf die Leistungsträger aus Wirtschaft und Industrie anwendbar ist, bleibt hier nur der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit lässt sich zumindest der Einkommensausfall, welcher mit der Berufsunfähigkeit verbunden ist, abfangen. Die Altersvorsorge für UnternehmerBliebe noch ein dritter und letzter großer Bereich der individuellen Absicherung für Unternehmer. Anders als Arbeitnehmer, die im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest eine grundlegende Altersvorsorge betreiben, müssen Selbständige in diesem Rahmen vollkommen autark agieren. Auf der einen Seite ein Vorteil, da jeder Euro der zurückgelegt werden soll, quasi nach Gutdünken angelegt werden kann. Andererseits ist die Verlockung groß, mit der Altersvorsorge zu warten. Ein Fehler, denn Kapital, das früh zurückgelegt wird, kann über einen längeren Zeitraum Zinsen erwirtschaften. Wie sieht die Altersvorsorge für Selbständige und Unternehmer aber konkret aus? Die Basisrente - der Fels in der BrandungGrundsätzlich sollten Unternehmer im Rahmen der eigenen Vorsorge das Säulenmodell berücksichtigen. Eines der wichtigsten Elemente ist eine sichere Altersvorsorge als Grundlage der Rente. Hier hat sich in den vergangenen Jahren ein Modell als besonders erfolgreich herauskristallisiert. Die Rede ist von der Rürup Rente oder Basisrente. Letztere ist im Rahmen der Rentenreform entstanden und orientiert sich an der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rürup Rente gibt Selbständigen die Möglichkeit, ein sicheres Grundkapital fürs Alter aufzubauen. Denn zu den Vorteilen der Rürup-Rente gehört die Tatsache, dass sie in der Ansparphase nicht auf Leistungen aus der Grundsicherung angerechnet wird und pfändungssicher ist. Gleichzeitig kann der Rürup-Sparer die Altersvorsorge mit kleinen Beiträgen beginnen und über Einmalzahlungen die Einlage aufstocken. Bliebe noch ein vierter Pluspunkt – die steuerliche Absetzbarkeit. Einzahlungen in die Rürup-Rente lassen sich über den Sonderausgabenabzug bis 20.000 EUR pro Jahr steuermindernd geltend machen (bis 2025 nur prozentuale Absetzbarkeit). Wer sich für die Rürup Rente entscheidend, muss aber einige Punkte im Hinterkopf behalten. Dazu zählt die Tatsache, dass im Rahmen der Auszahlung ein Kapitalwahlrecht fehlt. Die Basisrente kann nur als Leibrente ausgezahlt werden. Gleichzeitig besteht keine Möglichkeit, die Basisvorsorge ähnlich der Riester-Rente für die Anschaffung von Wohnraum zu nutzen oder Kapital im Todesfall auf die Hinterbliebenen zu übertragen. In diesem Zusammenhang besteht lediglich die Möglichkeit zum Abschluss einer Zusatzversicherung, um die eingezahlten Beiträge nicht verfallen zu lassen. Trotz der Einschränkungen ist die Rürup Rente eine durchaus solide Basis für die Altersvorsorge von Unternehmern. Um im Alter den Lebensstandard halten zu können, ist allerdings der Griff zu weiteren Vorsorgemöglichkeiten empfehlenswert. Der Abschluss einer Renten- oder Lebensversicherung kann sich hier genauso lohnen wie ein umsichtiges und vorausschauendes Engagement an den Kapitalmärkten, etwa fondsgebundene Versicherungen. Sofern der Lebenspartner eines Unternehmers zum Personenkreis der unmittelbar Zulagenberechtigten im Sinne der Riester Rente gehört, käme eventuell sogar diese Form der Altersvorsorge für Selbständige in Betracht und damit die staatlich geförderte Altersvorsorge.
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