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Die Formen der Kundenakquise
Gerade Existenzgründer sind am Anfang Ihrer Unternehmung auf jeden Kunden und jeden Auftrag angewiesen. Wie schwierig mitunter allerdings die Kundenakquise sein kann, möchten wir Ihnen in dem folgenden Artikel aufzeichnen. Dabei gibt es verschiedene Methoden, Kunden gezielt anzusprechen und damit auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen. Allerdings sind dabei nicht alle denkbaren Wege ohne rechtliche Probleme zu beschreiten. Die wichtigsten Akquiseformen haben wir im Folgenden für Sie kompakt dargestellt. Das TelefonmarketingUm den Verbraucher vor einer Vielzahl von Werbeanrufen durch große und kleinere Firmen zu schützen, ist die Kaltakquise im Privatbereich verboten. Der Verbraucher kann gegen diesen Telefon-Spam vorgehen. Der rechtliche Verstoß wird allerdings, meist von großen Firmen, ohne weiteres in Kauf genommen. Dabei geht man davon aus, dass sich die wenigsten der Anrufenden überhaupt zur Wehr setzen oder gar die Gesetze kennen. Gestattet ist die Telefonakquise nur in den Fällen, in denen vorher eine Erlaubnis zum Werbeanruf vom Angerufenen erteilt wurde, oder bereits ein Kontakt zum Kunden, etwa durch vorherige geschäftliche Aktivitäten, besteht oder bestand. Im Bereich der Geschäftskunden stellt die Kaltakquise per Telefon ebenfalls einen Verstoß dar und ist damit abmahnbar. Auch hier gilt: Der Angerufene muss mit dem Werbeanruf einverstanden sein, oder dem Werbeanruf wurde vorher unmissverständlich zugestimmt. Natürlich berechtigt eine vorherige Kundenbeziehung zur Telefonakquise und wird vom Angerufenen in der Regel positiv angenommen. Damit ergeben sich gerade für Existenzgründer, die noch nicht über einen ansehnlichen Kundenstamm verfügen enorme Schwierigkeiten potentielle Kunden auf "legalem" Wege direkt anzusprechen. Meist werden Callcenter von Jungunternehmern, sowie auch von Firmen die bereits Jahrzehnte erfolgreich am Markt sind engagiert, um den Kundenkreis zu erweitern. Diese greifen auf einen gewissen Kundenstamm zurück, oder wenden trotz der möglichen rechtlichen Schwierigkeiten die Kaltakquise im Bereich der Geschäftskunden an. Das MailingEine rechtlich sichere Akquiseform ist die Kundenwerbung per Briefpost oder per Wurfsendung. Egal ob diese sich als Kaltakquise an den Endverbraucher oder den Geschäftskunden richtet, stellt diese keinen Verstoß gegen ein irgendein Gesetz dar. In der Regel ist diese Form der Kundenneugewinnung jedoch weniger wirkungsvoll und erfolgsversprechend. Der Grund ist einfach: Es fehlt der persönliche Kontakt und die Flut an täglicher Werbung per Post baut bei den meisten Kunden eine deutliche Abwehrhaltung auf. Da diese Methode des schriftlichen Kontakts eine gewisse Anzahl an Empfängern benötigt um sich zu rentieren, sollten Sie Angebote, bevorzugt von Verteilerkonkurrenten der Deutschen Post, im Bereich des Massenversandes einholen. Das Mailing ist trotz Internet und Telefonflatrate immer noch eine der bedeutendsten Methoden um Kunden zu gewinnen und zu binden. Falls Sie sich also für diese Werbeform entscheiden, dann achten Sie darauf, dass Ihre Mailings individuell und auf den Punkt gebracht formuliert sind. Allzu bunte und schrille Werbeversprechen a la "Sie haben gewonnen" stoßen nicht nur ab, sondern bringen Sie auch schnell in Verruf unseriöse Praktiken anzuwenden. Email-Werbung und Werbung per NewsletterDie ungewünschte Werbung per Email ist nicht nur verboten, sondern stößt auch auf keinerlei Gegenliebe. Gerade aufgrund des zugenommenen Missbrauchs der elektronischen Post reagieren die Gerichte sehr empfindlich beim Versand sogenannter Spammails. Bei Adressaten, die dem Newsletterempfang durch die eine oder andere Art zugestimmt haben, ist das Email-Marketing dennoch eine sehr verbreitete Methode, um mit möglichst geringem finanziellen Aufwand eine hohe Empfängerzahl zu erreichen. Trägt man sich auf Portalen oder bei Gewinnspielen ein, willigt man mehr oder weniger unbewusst dem Newsletterempfang ein. Der problemlose Austrag aus solch einem System muss vom Betreiber des Verteilers allerdings stets gewährleistet sein. Die sogenannte Kaltakquise und die damit verbundenen rechtlichen Verstöße umgeht der werbende Webseitenbetreiber mit der Tatsache, dass der potentielle Kunde sich selbst auf dessen Onlineangebot mit seinen persönlichen Daten registriert hat. Weitere AkquiseformenNatürlich gibt es noch weitere sinnvolle Formen der Kundenakquise. Je nach Branche ist es beispielsweise wichtig mit einer seriösen und modernen Webpräsenz aufzutreten. Eine ansprechende Visitenkarte gehört ebenso dazu wie ein professionell gedrucktes Imageprospekt. Weiterhin ist das gezielte Schalten von Anzeigen im Print- und Nonprintbereich und die richtige Anwendung des heute so bedeutsamen Onlinemarketings aus den unternehmerischen Akquisemaßnahmen nicht mehr wegzudenken. Eine ebenfalls sehr gute Möglichkeit, Kunden direkt anzusprechen, sind Veranstaltungen und Messen. Dabei ergeben sich sowohl für Aussteller als auch für Besucher einer Messe oft gute Gelegenheiten entscheidende Kontakte zu knüpfen. Eine ausreichende Zahl an Visitenkarten und/oder Werbeprospekten ist hierbei als selbstverständlich anzusehen. Ist der Kunde erst mal gewonnen und überzeugt, so gilt es die geschäftlichen Beziehungen stets gewissenhaft zu pflegen und sich durch entsprechend angebrachte Aktionen wieder in das Gedächtnis des jeweiligen Geschäftspartners zu rufen.
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